Leider ist es uns aufgrund der aktuellen Rechtsprechung nicht erlaubt, Rundflüge oder Mitfluggelegenheiten zu bewerben.
ABER: Rundflüge werden auf Nachfrage angeboten und unsere Piloten freuen sich auf Sie!
Warum das so ist erläutern wir Ihnen hier in Kürze:
Auf der einen Seite gibt es zugelassene Rundflugunternehmen beziehungsweise kommerzielle Flugschulen. Diese müssen ihre Dienstleistungen mit Gewinnerzielungsabsicht anbieten und unterscheiden sich von Luftfahrtgesellschaften in der Regel nur durch die Größe des Unternehmens und der Flugzeuge.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich die Möglichkeit, bei einem erfahrenen Privatpiloten mit zufliegen, da es jedem Privatpiloten erlaubt ist Passagiere zu befördern.
Diese Situation ist so manchen Unternehmen ein Dorn im Auge. Leider ist die aktuelle Auffassung der Rechtsprechung so, dass eine Gewinnerziehlungsabsicht, beziehungsweise eine gewerbliche Tätigkeit schon dadurch begründet werden kann, wenn man Werbung für Dienstleistungen anbietet ohne Gewinne zu erzielen.
Aus diesem Grund ist die Werbung für private Rundflüge, darunter fallen auch Vereine, untersagt.
Rundflüge dienen der Öffentlichkeitsarbeit, sind also gedacht als “Fliegen zum Anfassen”. Wir wollen unseren Fluggästen ein positives Bild über unseren Verein im speziellen und der Fliegerei allgemeinen vermitteln und vielleicht den ein oder anderen Gast dazu animieren, als aktives oder förderndes Mitglied dem Verein beizutreten.
Wir habe Ihr Interesse an einem Rundflug geweckt? Schreiben Sie uns!